_____ von CHF 200.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind, sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/5) von CHF 1‘369.00 an den Kanton Bern; 2. das amtliche Honorar von Rechtsanwältin D.________ für den Teil des Verfahrens, der durch die Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist, auf CHF 8‘559.30 festgesetzt wurde, ohne Rückzahlungs- und Nachzahlungspflichten.