Davon fallen 5 Stunden auf die Zeit der amtlichen Verteidigung, sodass das entsprechende Honorar auf CHF 1‘080.00 (inkl. Mehrwertsteuer) festgesetzt wird. Hiervon hat der Beschuldigte die Hälfte, ausmachend CHF 540.00, dem Kanton Bern zurückzahlen und der amtlichen Verteidigerin die Differenz von CHF 135.00 zwischen dem amtlichen und dem vollen Honorar zurückzuerstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).