_ wurde mit Verfügung vom 20. April 2016 entzogen. Weder für die Zeit als amtliche Verteidigerin noch für die Zeit danach reichte sie eine Kostennote ein. Das Honorar wird deshalb pauschal festgesetzt. Die Kammer erachtet insgesamt einen Aufwand von 20 Stunden als der Sache angemessen. Davon fallen 5 Stunden auf die Zeit der amtlichen Verteidigung, sodass das entsprechende Honorar auf CHF 1‘080.00 (inkl. Mehrwertsteuer) festgesetzt wird.