Zudem wurde der Beschuldigte bezüglich des Vorwurfs der Beschimpfung von Strafe befreit. Es rechtfertigt sich mithin, ihm bloss die Hälfte der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘000.00, ausmachend CHF 1‘000.00, aufzuerlegen. Die verbleibenden CHF 1‘000.00 trägt der Kanton Bern.