Kosten für die amtliche Verteidigung). Der Kanton Bern trägt mithin CHF 2‘738.00 (2/5 von CHF 6‘845.00), der Beschuldigte CHF 4‘107.00 (3/5 von CHF 6‘845.00). Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen die Parteien nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO). Der Beschuldigte ist mit seinen Anträgen teilweise durchgedrungen. So wurde er vom Vorwurf der Drohung freigesprochen. Zudem wurde der Beschuldigte bezüglich des Vorwurfs der Beschimpfung von Strafe befreit.