19 Von den erstinstanzlichen Verfahrenskosten ist gestützt auf den vorliegenden Verfahrensausgang (Freispruch vom Vorwurf der Drohung) ein weiterer Fünftel vom Kanton Bern zu tragen. Bezüglich der übrigen Anklagepunkte wurde der Beschuldigte verurteilt, weshalb er die verbleibenden 3/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu tragen hat. Diese belaufen sich auf insgesamt CHF 6‘845.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung).