An der Hauptverhandlung vom 03.06.2015 bestätigte der Beschuldigte die Aussagen, die er der Polizei und der Staatsanwaltschaft gegenüber gemacht hat (pag. 611 Z. 17 ff.) und gab wiederum zu, dass es immer wieder zu Beschimpfungen gekommen sei (pag. 614 Z. 30 ff.). Erstmals anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 07.05.2013 räumte schliesslich auch die Privatklägerin ein, den Beschuldigten unter anderem als „fils de pute“, beschimpft zu haben (119 Z. 243; 121 Z. 327). Diese Aussagen bestätigte sie an der Hauptverhandlung vom 03.06.2015 (pag. 612 Z. 31 ff.).