Der Beschuldigte habe ihr gegen den Hals geschlagen, ihre Schwester habe interveniert. Darauf habe der Beschuldigte zu dieser gesagt, sie solle ihn lassen, er werde sie (die Privatklägerin) töten. Sie habe versucht, ihm zu entwischen, er habe sie aber noch dreimal wieder am Hals gepackt. Einmal habe er sie heftig gegen die Wand und gegen die Bibliothek gestossen und am Schluss habe er sie auf den Boden geworfen. Er habe sie mit einer Hand am Hals gepackt. Ihre Schwester habe ihn angefleht, aufzuhören, er habe ihr aber gesagt, sie solle ihn lassen, er werde sie (die Privatklägerin) jetzt töten. Die Frage, ob der Beschuldigte sie auch gewürgt habe, bejahte sie.