Auch bei diesem Sachverhalt lässt sich eine klare Aggravierungstendenz ausmachen. Während sie den Vorfall anlässlich ihrer ersten Einvernahme nur sehr oberflächlich und ohne Details schilderte, steigerte sie sich in den folgenden Einvernahmen in Einzelheiten und Dramatik: Bei der Polizei, nur wenige Tage nach dem Vorfall, führte sie zu Beginn der Einvernahme einzig aus, am 11. August 2012 habe der Beschuldigte ihr gesagt, er werde sie töten; ihre Schwester sei anwesend gewesen (pag. 104 Z. 130f.). Gegen Ende der Einvernahme fügte sie dann noch Folgendes an (pag. 107 Z. 285 f.): «A ce moment-là, il m’avait jeté contre le mur et contre la bibliothèque et une fois parterre».