Zu diesem Zeitpunkt konnte er noch nichts vom Arztbericht und den Fotos wissen, so dass dieses Zugeständnis seine Schilderungen glaubhaft erscheinen lässt. Er gibt auch zu, dass er Kraft gebraucht habe, um die Privatklägerin auf das Sofa zu drücken (pag. 133 Z. 104 f.). Auch sonst gesteht der Beschuldigte in seinen Schilderungen immer wieder Fehler ein (beispielsweise, dass er ihr einmal eine Ohrfeige gegeben habe [pag. 125 Z. 62 f.]; dass die Privatklägerin damals zu Recht die Polizei avisiert habe [pag. 134 Z. 161 f.]; dass er die Privatklägerin aus der gemeinsamen Wohnung geschickt habe [pag. 135 Z. 183 f.];