der Privatklägerin führt zu erheblichen Zweifeln an deren Richtigkeit. Die von der Privatklägerin geschilderte Gewalt passt zudem auch nicht zu den übrigen Feststellungen. So haben beispielsweise die Nachbarn, bei welchen die Privatklägerin in der fraglichen Nacht übernachtet hatte, keinerlei Kampfspuren festgestellt. Obwohl die Privatklägerin anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ausführte, sie habe noch immer das zerrissene T-Shirt getragen, als sie zu den Nachbarn gegangen sei, haben diese nichts dergleichen gesehen.