9 nächsten Einvernahme vom 20. August 2012 erwähnte sie den Vorfall nur beiläufig (pag. 104 Z. 113 und Z. 143 f.). Sie führte aus, vor einem Monat sei sie zufällig bei ihrem Hausarzt gewesen, zwei Tage nachdem sie von ihrem Mann geschlagen worden sei. Mit ihrem Hausarzt habe sie über den Vorfall gesprochen. Anlässlich der zweiten Befragung und auf Aufforderung der Staatsanwältin hin, die Geschehnisse detaillierter zu schildern, gab sie an, der Beschuldigte habe sie mit einer Hand am Hals gepackt.