6.4 Erwägungen der Kammer Für die Zusammenfassung der Arztberichte sowie der Aussagen der Beteiligten und Zeugen wird auf das Motiv der Vorinstanz verwiesen (pag. 715 ff.). Die Vorinstanz legte zunächst dar, dass es am 4. Juli 2012 zu einem Ehestreit zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin gekommen war. Sie stellte dabei im Hinblick auf den Beginn des Streits richtigerweise auf die glaubhaften Aussagen des Beschuldigten ab, die sich teilweise mit jenen der Privatklägerin decken. Demnach war eine zunächst normale Diskussion in einen Streit ausgeartet, an dem sowohl die Privatklägerin als auch der Beschuldigte beteiligt waren.