Wie die nachfolgende Zusammenfassung der Geschehnisse zeigt, wurde ein Grossteil der von der Privatklägerin erhobenen Vorwürfe bereits im Laufe des vorliegenden Verfahrens entkräftet: Die Privatklägerin verliess die eheliche Wohnung am 12. August 2012 mit den drei Kindern und zog, ohne jemanden über ihren Aufenthaltsort zu informieren, in ein Frauenhaus. Am 6. September 2012 erstattete sie gegen den Beschuldigten Anzeige wegen versuchter Tötung, Körperverletzung, Tätlichkeiten, Nötigung, Drohung, Beschimpfung, alles wiederholt begangen zwischen 2006 und dem 11. Au-