Sowohl aus der Berufungsbegründung als auch aus der Stellungnahme der Privatklägerin geht hervor, dass zentrales Thema der noch heute andauernden Auseinandersetzungen zwischen den beiden ihre gemeinsamen Kinder sind. Wie die nachfolgende Zusammenfassung der Geschehnisse zeigt, wurde ein Grossteil der von der Privatklägerin erhobenen Vorwürfe bereits im Laufe des vorliegenden Verfahrens entkräftet: Die Privatklägerin verliess die eheliche Wohnung am 12. August 2012 mit den drei Kindern und zog, ohne jemanden über ihren Aufenthaltsort zu informieren, in ein Frauenhaus.