II. Vorbemerkung Das Strafverfahren zwischen den mittlerweile geschiedenen Ehegatten (Beschuldigter und Privatklägerin) dauert schon bald fünf Jahre. Beide Beteiligten beschreiben ihre Ehe in den Einvernahmen als schwierig. Sowohl aus der Berufungsbegründung als auch aus der Stellungnahme der Privatklägerin geht hervor, dass zentrales Thema der noch heute andauernden Auseinandersetzungen zwischen den beiden ihre gemeinsamen Kinder sind.