777). Beide Parteien nahmen innert mehrfach verlängerter Frist zu dem von der Verfahrensleiterin in Aussicht gestellten Entzug der amtlichen Verteidigung bzw. der unentgeltlichen Rechtspflege schriftlich Stellung und beantragten die Weiterführung der amtlichen Mandate (pag. 802 ff. und pag. 875 ff.). Mit Verfügungen vom 20. April 2016 entzog die Verfahrensleiterin sowohl dem Beschuldigten als auch der Privatklägerin das Recht auf amtliche Verteidigung bzw. unentgeltliche Rechtspflege (pag. 940 ff.). Sie forderte die Privatklägerin zudem auf, innert Frist eine Sicherheit von CHF 2‘000.00 zu leisten.