2. Berufung Gegen dieses Urteil (inkl. Ergänzung vom 20. Juli 2015) meldeten sowohl der Beschuldigte/Berufungsführer (nachfolgend: Beschuldigter), vertreten durch Fürsprecherin B.________, als auch die Straf- und Zivilklägerin (nachfolgend: Privatklägerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, form- und fristgerecht Berufung an. Das Gesuch von Rechtsanwältin D.________ vom 24. August 2015 um Entlassung aus dem amtlichen Mandat wurde mit Verfügung vom 26. August 2015 wegen Unzeit noch von der Vorinstanz abgewiesen (pag. 756 ff.). In seiner Berufungserklärung beschränkte der Beschuldigte den Umfang der Berufung auf die Schuld-