Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 480.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 11‘503.05 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 4‘996.00). 5. A.________ hat der Straf- und Zivilklägerin C.________ eine Entschädigung von CHF 400.00 für ihre Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen. III. 1. Die auf den Schuldspruch entfallende amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecherin B.________ werden wie folgt bestimmt: