von der Anschuldigung der Tätlichkeiten, angeblich wiederholt jeden zweiten Tag begangen in der Zeit von 2010 bis August 2012 in Biel; Unter einer Entschädigung an A.________ von CHF 200.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/5), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘369.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 1‘626.75, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘995.75, an den Kanton Bern. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: