17. Konkrete Strafzumessung 17.1 Objektive Tatkomponenten – Ausmass der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Unmittelbar geschütztes Rechtsgut des Tatbestands der Begünstigung ist die ungehinderte Strafrechtspflege, mithin mittelbar die gesamte schweizerische Strafrechtsordnung (TRECHSEL/AFFOLTER-EIJSTEN, a.a.O., N 1 zu Art. 305 StGB). Das geschützte Rechtsgut wurde vorliegend nur leicht verletzt, da die Staatsanwaltschaft aufgrund der entsprechenden Nachfrage der Geschädigten nachträglich Kenntnis des Sachverhalts erlangt hatte. Der Beschuldigte hat daher die Strafverfolgung gegen E.____