8 H.________ tatsächlich mit dem Beschuldigten vereinbart – oder wie dieser selbst in durchaus negativ behafteter Art und Weise geltend machte, einen Deal abgeschlossen – ist davon auszugehen, dass sie alle Spuren, welche sie überführen könnten, beseitigt hätte. Sie hätte daher den Strafantrag gelöscht und nicht im System der D.________Genossenschaft stehen lassen.