So gab er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, nicht oft mit dem Beschuldigten zusammen gearbeitet zu haben (pag. 94) und nur ein halbes Jahr auf dem Posten Bahnhof gewesen zu sein (pag. 97). Persönliche Konflikte zwischen den beiden dürften sich aufgrund des fehlenden regelmässigen Kontakts nicht entwickelt und damit keine Rolle gespielt haben. Dies wird durch I.________ denn auch explizit bestätigt. So gab er gar an, sehr gut mit dem Beschuldigten ausgekommen zu sein. Was erzählt worden sei, sei bei ihm nicht auf Gehör gestossen (pag. 98).