6 11.3.1 Würdigung der Aussagen von I.________ Die Kammer schliesst sich der vorinstanzlichen Würdigung der Aussagen von I.________ vollumfänglich an und verweist auf die entsprechenden Ausführungen (pag. 171, S. 21 der Entscheidbegründung). Ergänzend ist anzumerken, dass I.________ nicht den Eindruck erweckt, den Beschuldigten zu Unrecht belasten zu wollen. So gab er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, nicht oft mit dem Beschuldigten zusammen gearbeitet zu haben (pag.