_ sei nicht während den gesamten zu prüfenden Vorfällen anwesend gewesen, so könne er sich beispielsweise auch nicht mehr erinnern, wann die Rapporte unterzeichnet worden seien. Im Zeitpunkt, in dem I.________ den Wahrnehmungsbericht verfasst habe, sei der Beschuldigte zudem bereits dispensiert gewesen. Die zeitlichen Abläufe – insbesondere die zeitliche Nähe zur ausgesprochenen Kündigung gegenüber dem Beschuldigten – würden erstaunen. Es komme der Verdacht auf, dass die Vorgesetzten nach einem Vorwand für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Beschuldigten gesucht hätten. Die Ladenüberwacherin H._____