Weiter ist zu präzisieren, dass H.________ angab, sie habe den korrigierten Strafantrag persönlich zum Beschuldigten gebracht (pag. 89). Ebenfalls bemerkenswert ist, dass sie erklärte, sie habe der D.________Genossenschaft gegenüber ausführen müssen, weshalb gegen den Mann, gegen den ein Strafantrag gestellt worden sei, keine Anzeige erstattet worden sei. Die D.________Genossenschaft habe daraufhin – soweit sie dies wisse – bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt (pag. 89).