Aufgrund der diesbezüglichen Vorbringen des Beschuldigten ist zudem zu überprüfen, ob die Ladenüberwacherin H.________ am Strafantrag festhielt oder ob sie es – wissentlich oder unwissentlich – unterliess, diesen nach dem Anbringen von Korrekturen erneut einzureichen bzw. den Strafantrag zurückzog. Weiter wird beweismässig zu klären sein, wie sich die Rolle der beiden mutmasslichen Diebe genau darstellte und inwiefern der Beschuldigte Kenntnis ihrer Rolle hatte. Schliesslich ist mit Blick auf die Strafzumessung auch zu klären, aus welchen Gründen der Beschuldigte handelte.