Mit der Ladenüberwacherin war vereinbart worden, dass diese die nötigen Formulare danach zur Polizei bringt. Die Polizisten kehrten nach Beendigung der Personenkontrollen zusammen mit den angehaltenen Personen zur D.________Genossenschaft-Filiale zurück. I.________ wartete mit den beiden angehaltenen Personen vor der Filiale, während sich der Beschuldigte zur Ladenüberwacherin H.________ ins Büro begab. Die angehaltenen Personen nahmen anschliessend beim Kundenschalter die Hausverbote entgegen und wurden danach entlassen.