6. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 15. Mai 2014, welcher vorliegend als Anklage dient, vorgeworfen, am 17. Januar 2014 den von der Geschädigten D.________Genossenschaft (nachfolgend D.________Genossenschaft) gestellten Strafantrag gegen E.________ in seiner Funktion als Einsatzleiter der Kantonspolizei wissentlich und willentlich nicht mit dem Anzeigerapport vom 4. Februar 2014 an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet zu haben und E.________ im Anzeigerapport nicht als mitverdächtige bzw. mitbeschuldigte Person eines gemeinsam mit F.________ begangenen Diebstahls erwähnt zu haben.