1. Erstinstanzliches Urteil Am 11. Juni 2015 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der Begünstigung, begangen in der Zeit vom 17. Januar 2014 bis 4. Februar 2014 in O.________, schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 170.00, total ausmachend CHF 1‘700.00 sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘540.00. Den Vollzug der Geldstrafe schob das Einzelgericht unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren auf (pag. 147f.).