3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 4. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden, anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5‘800.00 und Auslagen von CHF 1‘884.40, insgesamt bestimmt auf CHF 7‘684.40 (zuzüglich anteilsmässige Auslagen für die amtliche Verteidigung in erster Instanz). Die restlichen Gebühren der Untersuchung und des erstinstanzlichen Gerichts von CHF 400.00 trägt der Kanton Bern.