1. Zu einer Geldstrafe von 127 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 8‘890.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl O 15 3289 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 18. Mai 2015. Die Polizeihaft von 1 Tag wird im Umfang von 1 Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 48 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 2‘100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt.