Insgesamt handelte es sich angesichts der zahlreichen weiteren Delikte, wegen welcher der Beschuldigte schuldig gesprochen wurde, zwar um einen kleinen Anteil am Verteidigungsaufwand. Unter Berücksichtigung insbesondere der erwähnten Einvernahmen, ihrer Vor- und Nachbesprechung bzw. -bereitung, der aufgewendeten Reisezeit (Zuschlag) und angefallenen Spesen sowie der Vorbereitung und der Teilnahme an der Hauptverhandlung erscheint es angemessen, 3 Stunden des gebotenen Aufwands (entsprechend CHF 600.00 amtliche Entschädigung), CHF 50.00 Reisezuschlag und insgesamt CHF 100.00 für Auslagen (Reisespesen,