Ein Teil der Auslagen für die amtliche Verteidigung in erster Instanz ist deshalb ebenfalls dem Kanton Bern aufzuerlegen. Insgesamt handelte es sich angesichts der zahlreichen weiteren Delikte, wegen welcher der Beschuldigte schuldig gesprochen wurde, zwar um einen kleinen Anteil am Verteidigungsaufwand.