23. Erste Instanz 23.1 Verfahrenskosten Der Beschuldigte wurde in erster Instanz in Bezug auf zwei Anklagepunkte freigesprochen und im Übrigen schuldig erklärt. Daran hat sich mit dem oberinstanzlichen Entscheid nichts geändert. Die Vorinstanz hat für den teilweisen Freispruch Verfahrenskosten von CHF 400.00 (von insgesamt CHF 8‘084.40, davon Gebühren CHF 6‘200.00, ohne Auslagen für die amtliche Verteidigung) ausgeschieden. Dies erscheint angemessen und ist zu bestätigen.