43 Für den Fall der Nichtbezahlung dieser Busse ist nach Art. 106 Abs. 2 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe auszusprechen. Praxisgemäss entsprechen CHF 100.00 einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe, womit diese vorliegend auf 5 Tage festzusetzen ist. IV. Kosten und Entschädigung