22.4 Fazit Insgesamt erschiene der Kammer also eine hypothetische Gesamtbusse von CHF 9‘000.00 angemessen. Von diesem Betrag ist die bereits mit Strafbefehl vom 18. Mai 2015 ausgefällte Übertretungsbusse von CHF 300.00 abzuziehen. Es ergäbe sich somit eine Zusatzbusse von CHF 600.00. Aufgrund des Verschlechterungsverbots kann die Kammer allerdings den Beschuldigten lediglich zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 verurteilen.