2007. Er hatte im Rahmen seiner Anhaltung nach der Trunkenheitsfahrt vom 4. August 2006 einem Polizisten einen heftigen Schlag mit der Hand bzw. dem Arm verpasst und diesem so u.a. eine Prellung mit Schädigung des Herzmuskels zugefügt und einen Zahn abgebrochen. Zudem handelte es sich um ein weiteres Delikt während des laufenden (anderen) Strafverfahrens. Aufgrund dieser deutlich straferhöhend zu gewichtenden Täterkomponenten (insbesondere der Vorstrafe) erschiene der Kammer allein für die Tätlichkeiten eine Busse von CHF 400.00 angemessen.