22.2 Tätlichkeiten Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 18. Mai 2015 der Tätlichkeiten schuldig erklärt, weil er Z.________, Mitarbeiterin der Institution V.________, am 17. Januar 2015 anlässlich der Ausübung seines Besuchsrechts mehrmals an der Jacke gepackt hatte. Gemäss den VBRS-Richtlinien ist beim Referenzsachverhalt einer im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung aus Unbeherrschtheit ausgeteilten Ohrfeige in der Regel eine Busse von CHF 300.00 angezeigt. Vorliegend war die Einwirkung auf den Körper der Geschädigten weniger intensiv als eine Ohrfeige.