Es dürfte dem Beschuldigten darum gegangen sein, einem Alkoholtest zu entgehen. Der Beschuldigte ist einschlägig – wegen FIAZ – vorbestraft und es handelte sich um ein weiteres Delikt während des bereits wegen Drohungen und Beschimpfungen hängigen Strafverfahrens. Aufgrund der zuletzt genannten Täterkomponenten bei gleichzeitig noch leichtem Tatverschulden erschiene eine für dieses Delikt eine hypothetische (Einsatz-) Übertretungsbusse von CHF 500.00 angemessen. 22.2 Tätlichkeiten