Vor diesem Hintergrund dürfte auch das Geständnis des Beschuldigten zu sehen sein. Es hätte kaum Sinn gemacht, die Tat abzustreiten. Immerhin suchte der Beschuldigte das Gespräch mit dem Lenker des anderen Unfallfahrzeuges, wenn auch erst mit zeitlicher Verzögerung. Seine Beweggründe für das erneute Verlassen des Unfallorts vor dem Eintreffen der Polizei waren egoistischer Natur. Es dürfte dem Beschuldigten darum gegangen sein, einem Alkoholtest zu entgehen.