_ abgesetzt hatte – zwar nochmals zurück, verliess die Unfallstelle aber erneut, nachdem er mit dem Lenker des Baustellenfahrzeugs und dessen Vorgesetzten über die Schuldfrage nicht einig war und diese die Polizei beiziehen wollten. Die VBRS-Richtlinien sehen bei Unfallflucht mit Sachschaden – je nach Höhe des Schadens – eine Übertretungsbusse ab CHF 400.00 vor. Der Beschuldigte war den Baustellenarbeitern bekannt, so dass er trotz seiner Flucht leicht ermittelt werden konnte. Schäden entstanden vorwiegend an seinem eigenen Fahrzeug. Vor diesem Hintergrund dürfte auch das Geständnis des Beschuldigten zu sehen sein.