22. (Zusatz-)Übertretungsbusse 22.1 Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall Der Beschuldigte fuhr nach der Kollision mit dem Baustellenfahrzeug am 26. Juli 2012 weiter, ohne sich darum zu kümmern, ob ein Schaden entstanden war. Damit verletzte er seine Pflichten als Unfallbeteiligter. Er fuhr – nachdem er seinen Arbeitskollegen am Bahnhof S.________ abgesetzt hatte – zwar nochmals zurück, verliess die Unfallstelle aber erneut, nachdem er mit dem Lenker des Baustellenfahrzeugs und dessen Vorgesetzten über die Schuldfrage nicht einig war und diese die Polizei beiziehen wollten.