Von den ihm als Zusatzstrafe aufzuerlegenden 157 Strafeinheiten, werden daher 30 Strafeinheiten als Verbindungsbusse ausgesprochen. Praxisgemäss sind diese mit der Höhe des Tagessatzes (hier CHF 70.00) zu multiplizieren. Es resultiert eine Verbindungsbusse von CHF 2‘100.00. 21.5 Fazit Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 127 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend CHF 8‘890.00, zu verurteilen. Der Vollzug dieser Geldstrafe ist aufzuschieben und die Probezeit auf 4 Jahre festzusetzen.