vgl. BGE 134 IV 60 E. 6.4). Hingegen ist bei diesem tiefen bis mittleren Nettoeinkommen von CHF 3‘400.00 der hohen Anzahl Tagessätze Rechnung zu tragen und nebst dem Pauschalabzug von 25% eine weitere Reduktion um 10% vorzunehmen (Urteil des Bundesgerichts 6B_313/2013 vom 3. Mai 2013 E. 2.1). Es resultiert abgerundet ein Tagessatz in der Höhe von CHF 70.00. 21.4 Aufschub des Vollzugs, Probezeit und Verbindungsbusse Die Geldstrafe ist schon allein aufgrund des Verschlechterungsverbots aufzuschieben.