40 Er unterlag aber – zumindest in den Monaten Januar und Februar 2015 offensichtlich einer Lohnpfändung (vgl. pag. 375 ff.), aufgrund welcher ein tatsächlich ausbezahlter Betrag von ebendiesen CHF 2‘050.00 resultierte. Angesichts der deklarierten Schulden von CHF 100‘000.00 (pag. 509) dürfte diese Lohnpfändung auch heute noch bestehen oder eine andere an deren Stelle treten, auch wenn gemäss der letzten bei den Akten liegenden Abrechnung von März 2015 kein entsprechender Abzug gemacht wurde (vgl. pag.