Es wurde bereits ausgeführt, dass die Kammer vorliegend aufgrund des Verschlechterungsverbots nur eine bedingte Geldstrafe, allenfalls verbunden mit einer Verbindungsbusse ausfällen kann. 21.3 Höhe des Tagessatzes Der Beschuldigte deklarierte bei der letzten Erhebung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ein monatliches Einkommen von CHF 2‘050.00 aus Arbeitslosenentschädigung (pag. 509). Eigentlich hätte der Beschuldigte bei 21.7 Tagen durchschnittlich Anspruch auf Taggelder von netto rund CHF 3‘400.00 monatlich.