21. Konkrete (Zusatz-)Geldstrafe 21.1 Anzahl Tagessätze Insgesamt ergibt sich somit eine hypothetische Gesamtstrafe von 282 Strafeinheiten. Zieht man hiervon die bereits rechtskräftige, 125 Strafeinheiten entsprechende Geldstrafe bzw. Verbindungsbusse gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 18. Mai 2015 ab, resultiert eine Zusatzstrafe von 157 Strafeinheiten. 21.2 Strafart Es wurde bereits ausgeführt, dass die Kammer vorliegend aufgrund des Verschlechterungsverbots nur eine bedingte Geldstrafe, allenfalls verbunden mit einer Verbindungsbusse ausfällen kann.