In Bezug auf die anderen Vorwürfe zeigt er teilweise ein widersprüchliches Verhalten, indem er sich zwar entschuldigt, gleichzeitig die Schuld aber anderen zuschiebt. Seine Entschuldigungen können nicht ernst genommen werden, wenn er jeweils im nächsten Satz neue Anschuldigungen gegen die Beteiligten hinzufügt oder sie beleidigt. Reue und Einsicht konnte das Gericht beim Beschuldigten keine feststellen. Der Beschuldigte übernimmt keine Verantwortung für sein Handeln, sondern schiebt die Schuld anderen Personen oder den Umständen zu und erklärt die Sache für „blöd gelaufen“. Was er damit meint, erklärt er nicht weiter.