Polizist F.________ und T.________ haben beide angegeben, dass sie zwischendurch auch normal mit dem Beschuldigten hätten reden können. Dass das speziell hervorgehoben werden muss zeigt, dass das die Ausnahme ist. Der Beschuldigte ist nur in wenigen Punkten geständig (Widerhandlungen AHV-Gesetz und pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall). In Bezug auf die anderen Vorwürfe zeigt er teilweise ein widersprüchliches Verhalten, indem er sich zwar entschuldigt, gleichzeitig die Schuld aber anderen zuschiebt.